Wie man in Straubing mit Überschwemmungsgebieten umgeht

Laut Gesetz darf ja in gesicherten Überschwemmungsgebieten kein Bauland ausgewiesen werden und auch nicht gebaut werden. Dass das aber durchaus interpretierbar ist, kann man von den Behörden in Straubing lernen: Mit Sätzen wie: "Für die Betroffenen ändert sich daruch nichts" oder "Jeder, der bauen wollte, bekam eine Befreiung. Keiner wurde abgelehnt".

Nachzulesen in der Ausgabe der "Donau Post" vom 24.04.15.

Der Artikel ist auch hier angehängt.

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