Verhandlung zur Klage gegen vorläufige Sicherung

Am 4. Oktober um 9.00 Uhr findet die Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten auf den Gebieten der geplanten Flutpolder Eltheim und Wörthhof statt.

Am 10. April 2016 hat das Landratsamt Regensburg auf Antrag des Wasserwirtschaftsamtes die vorläufige Sicherung der Flächen bekannt gemacht, in denen die Flutpolder Eltheim und Wörthhof geplant werden sollen.

Da diese vorläufige Sicherung nach § 76 WHG erfolgte, ist sie nach Ansicht vieler Grundstückseigentümer so nicht rechtmäßig, weil die infrage stehenden Flächen aktuell weder überschwemmt, noch durchflossen oder für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Da dies gemäß WHG aber eine Voraussetzung für eine vorläufige Sicherung darstellt, ist diese - nach Ansicht der Grundstückseigentümer - so nicht rechtmäßig erfolgt.

Den Betroffenen stehen außerdem keine Rechtsmittel zur Verfügung, wie es beispielsweise bei einer Veränderungssperre nach § 86 WHG der Fall wäre. Darüberhinaus gilt eine vorläufige Sicherung länger als eine Veränderungssperre, was das Wasserwirtschaftsamt mutmaßlich ausnutzen möchte, um länger Zeit für die Planungen zu haben.

Einige Betroffene haben deshalb die Rechtsanwaltskanzlei Labbé & Partner mbB mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt und sie gebeten, ggf. juristisch gegen die vorläufige Sicherung vorzugehen. Diese hat daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg erhoben.

Dieser Rechtsstreit wird am Dienstag, den 4. Oktober 2016 um 9.00 Uhr im Bibliothekssaal des Verwaltungsgerichtes Regensburg verhandelt. Die Verhandlung ist öffentlich. Interessierte Bürger dürfen gerne als Zuschauer daran teilnehmen.